Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr
zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber. Sie gelten auch, wenn der
Auftraggeber insbesondere bei Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen
verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.
§2 Gewährleistung
Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung
für Mängel an den von uns erbrachten Leistungen und gelieferten
Waren: Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Ausführung
des Auftrages hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Beseitigung von
Fehlern (Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht
unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Auftraggeber
weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Auftraggeber
anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des
Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften
wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Soweit vorstehend nicht
anders geregelt, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen
Vorschriften.
§3
Haftung aus Delikt
Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei
denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit
verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und
Erfüllungsgehilfen.
§4
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Zahlung
des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme
nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung
der gelieferten Waren durch uns gelten nicht als Rücktritt vom
Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes
Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt
wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person
öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
gilt darüber hinaus Folgendes: Der Besteller darf die gelieferten
Waren weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei
Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen
durch Dritte, hat der Auftraggeber uns unverzüglich davon zu benachrichtigen
und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen,
die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Wir verpflichten uns,
die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Auftraggebers
freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese
noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
§5
Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis und die Entgelte für Dienstleistungen sind bei Übergabe
des Liefergegenstandes und nach Leistungserbringung - unabhängig
vom Erfolg - zur Zahlung fällig. Scheckhergaben gelten erst nach
Einlösung als Zahlung. Verzugszinsen berechnen wir mit 3% p.a.
über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung
mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere
Belastung nachweist. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen
irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers
nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
§6
Schutzrechte
Der Auftraggeber sichert zu und haftet gegenüber dem Auftragnehmer,
dass er die vom Auftragnehmer geprüften Daten und etwaige zugrundeliegende
Software zu Recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen
und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung
befugt ist, und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten dem Auftragnehmer
im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
dahingehend, dass er keinerlei Daten des jeweiligen Auftraggebers übernehmen,
selber nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern er hierzu nicht
rechtlich verpflichtet sein sollte.
§7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz
zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers
zu klagen.
§8
Sonstiges
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